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Aus: Ausgabe vom 20.12.2007, Seite 5 / Inland

Keine Rücksicht auf Erziehung

Karlsruhe. Familien können nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht erzwingen, daß die zur Kindererziehung nötigen Güter und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer freigestellt werden. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß verweist eine Kammer des Ersten Senats auf die sogenannte Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU. Dem nationalen Gesetzgeber stehe danach kein Spielraum zu, die zu Kindererziehungszwecken verbrauchten Güter gänzlich von der Mehrwertsteuer zu befreien. Ein Ausgleich für die höhere Mehrwertsteuer könne nur über familienbezogene Leistungen erfolgen, heißt es in der Begründung. Die Verfassungsbeschwerde einer Familie mit sechs Kindern wurde deshalb nicht angenommen. (AP/jW)

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