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Aus: Ausgabe vom 01.09.2006, Seite 2 / Inland

Kein Asyl für Familie Aydin

Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die Klage der kurdischstämmigen Familie Aydin auf Anerkennung ihres Asylfolgeantrags zurückgewiesen. Dem Gericht zufolge gibt es keine Anhaltspunkte, daß dem Ehepaar und drei seiner Kinder, darunter zwei Minderjährigen, bei einer Rückkehr in die Türkei politische Verfolgung oder Folter droht.

Das Ehepaar lebt seit 17 Jahren in Deutschland und hat insgesamt elf Kinder im Alter von sieben bis 27 Jahren. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil Mitglieder der als gut integriert geltenden Familie Deutschland verlassen sollte, obwohl Bundespräsident Horst Köhler eine Tochter für ihr ehrenamtliches Engagement geehrt hatte.

(ddp/jW)

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