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Aus: Ausgabe vom 26.04.2024, Seite 4 / Inland
Krieg in Gaza

»Wegscheide der internationalen Ordnung«

Hessen: Diskussionsabend an Frankfurter Goethe-Universität über die IGH-Verfahren zum Gazakrieg
Von Milan Nowak, Frankfurt am Main
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Demonstration auch gegen einen Kanzler, der das Töten in Gaza aussitzt und Israel bedingungslos beisteht (Berlin, 20.4.2024)

Was bedeuten die Verfahren zum Gazakrieg vor dem Internationalen Gerichtshof? Diese Frage haben rund 80 Studierende und Gasthörer am Mittwoch abend an der Goethe-Universität Frankfurt am Main diskutiert. Die Veranstaltung »Internationales Recht im Krieg – Israel und Deutschland werden angeklagt« wurde vom Sozialistisch-demokratischen Studierendenverband (SDS) ausgerichtet. Als Referent sprach Matthias Goldmann, Professor für Internationales Recht an der EBS Law School in Wiesbaden.

Man wolle Nicaraguas Vorwurf, Deutschland sei im Gazakrieg Komplize bei einem Völkermord, wissenschaftlich diskutieren, erklärte die Moderation des SDS. Die Ausladung Nancy Frasers aus der Uni Köln und die Debatte um die Aberkennung des an Judith Butler verliehenen Adorno-Preises zeigten demnach, wie Wissenschaftler, die sich kritisch zum Gazakrieg äußerten, eingeschüchtert würden.

Goldmann diagnostizierte eine »Renaissance der internationalen Gerichtsbarkeit«. International kollidierten momentan zwei Machtblöcke: Die USA und EU verträten das Konzept einer interessengeleiteten »rules-based international order«. Derweil würden China und Russland auf staatliche Souveränität sowie Nichteinmischung setzen. Demgegenüber erhöben viele »blockfreie« Staaten wiederum den Anspruch auf ein universelles Völkerrecht »von unten«. Die IGH-Prozesse zum Gazakrieg nannte der Professor für Internationales Recht eine »mögliche Wegscheide der internationalen Ordnung«.

Verhandelt werde vor dem IGH nicht Israels Recht auf Selbstverteidigung. Angesichts der »funktionalen« und infrastrukturellen, aber nicht militärischen Besetzung Gazas bis 2023 sei Israel dazu juristisch befähigt, müsse aber Mittel und Ziele der Verteidigung abwägen. Das Verfahren Südafrika vs. Israel fuße auf der Genozidkonvention, da jene – anders als das humanitäre Völkerrecht – eine Streitschlichtungsklausel beinhalte und somit der IGH zuständig sei. Laut Artikel II der Konvention liege ein Bruch vor, wenn ein Akteur die Absicht, eine Menschengruppe ganz oder teilweise zu zerstören, durch Tötung, Verletzung oder Einschränkung der Lebensbedingungen besagter Gruppe umsetze.

Im Falle Israels gäbe es dafür keine »smoking gun«, die eine solche Absicht eindeutig beweise, erklärte Goldmann. Aussagen israelischer Politiker in den Medien seien »nicht-autoritative Stellen«. Spannend aber sei die Ermittlung eines »Handlungsmusters« (»pattern of conduct«): Deuteten die Umstände darauf hin, dass »keine andere Schlussfolgerung als ein Genozid« aus politischen Handlungen folge, könne dies hinreichend für eine Verletzung der Konvention sein. Dafür sei das IGH-Verfahren im Bosnien-Krieg ein Präzedenzfall. Die Klage Nicaraguas hänge vom Hauptverfahren Südafrika–Israel ab. Fraglich sei, wie weit die Pflicht gehe, das Völkerrecht zu behüten. Ein Verbot von Waffenlieferungen daraus abzuleiten, sei »dünnes Eis«.

Ein Student fragte den Referenten aus Wiesbaden, ob die vorläufigen Schutzmaßnahmen im IGH-Verfahren Süd­afrika–Israel eine juristische Grundlage wären, um deutsche Waffenlieferungen zu unterbinden. In den Niederlanden hätten hohe Gerichte dies beschlossen. Dies regele das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz, entgegnete Goldmann. Ob die Aussage des israelischen Verteidigungsministers Joaw Gallant, man kämpfe »gegen Tiermenschen«, genozidale Absichten beweise, wollte ein weiterer Diskussionsteilnehmer von Goldmann wissen. Dieser erklärte, die israelische Regierung sei verpflichtet, gegen solche Aussagen vorzugehen, da sie als Anstachelung zum Genozid gedeutet werden könnten. Aus dem Publikum kam der Einwurf, dass die systematische Bombardierung Gazas doch ein Indiz für militärische Befehle sei.

Der Jura-Professor erwarte im Fall Südafrika–Israel weder eine klare Verurteilung Israels, noch eine klare Abweisung der Klage. Die völkerrechtliche Debatte müsse vertieft werden, forderte die Moderation schließlich. An der Goethe-Universität werde man dies in der Ringvorlesung »Krieg und Frieden« tun.

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