4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 25.04.2024, Seite 5 / Inland
Tarifauseinandersetzung im Bau

Frist zum Schiedsspruch läuft

IG BAU hat Schlichtung zugestimmt, Kapitalverbände müssen sich bis zum 3. Mai verhalten
Von David Maiwald
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Lehnen die Kapitalverbände ab, will die IG BAU Presslufthammer und Schaufel liegen lassen

Noch gut eine Woche läuft die Frist für das Bauhauptgewerbe. Die Kapitalverbände der Bauindustrie haben noch bis zum 3. Mai Zeit, sich zum Schiedsspruch in den gescheiterten Tarifverhandlungen mit der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt zu verhalten. Weil die IG BAU bereits zugestimmt hat, würde eine Ablehnung gemäß der Schlichtungsvereinbarung zwischen Gewerkschaft und Bauverbänden ein Ende der Friedenspflicht bedeuten. »Wir bereiten uns intensiv auf Arbeitskämpfe vor«, erklärte IG BAU-Vorstandsmitglied Carsten Burckhardt am Mittwoch gegenüber jW. Der Schlichterspruch stelle »kein unterirdisches Ergebnis« in Aussicht, bei Ablehnung durch die Unternehmerseite würden die Baubeschäftigten aber für die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaft streiken.

Zuletzt hatte die IG BAU im Jahr 2002 zum Ausstand auf dem Bau aufgerufen. Die im Jahr 2021 erzielte Einigung mit der Bauindustrie wäre beinahe an der schließlich beschlossenen Anfahrtentschädigung gescheitert. Schon damals hatte der Gewerkschaftsvorsitzende Robert Feiger von bundesweiten Ausständen gesprochen. In einer Mitteilung bekräftigte Feiger am Dienstag, eine Ablehnung könne für die Kapitalseite »nur wieder teurer werden«. Denn die Gewerkschaft hatte ursprünglich Lohnerhöhungen von 500 Euro über alle Lohngruppen hinweg mit einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Eine neue Einigung zu dem im Jahr 2022 abgeschafften Baumindestlohn konnte die Gewerkschaft der Bauindustrie in den Verhandlungen nicht abringen.

»Am Verhandlungstisch kriegt man nicht immer, was man will«, räumte Gewerkschafter Burckhardt im jW-Gespräch ein. Der vom Vorsitzenden des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, gefasste Schlichterspruch sieht demnach ab Mai Erhöhungen der Monatsgehälter um 250 Euro vor. Im April 2025 sollen die Löhne in Ostdeutschland dann um 4,95 Prozent, im Westen um 4,15 Prozent angehoben werden. Auszubildende sollen im ersten Lehrjahr künftig in Ost (zuletzt 880 Euro) und West (zuletzt 935 Euro) mit 1080 Euro monatlich vergütet werden, die anderen Lehrjahre sollen laut IG BAU-Mitteilung »ähnlich angehoben« werden. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) wollte die »laufenden Abstimmung in den Mitgliedsverbänden« am Mittwoch auf jW-Anfrage »nicht kommentieren«.

Bislang hatte die Kapitalseite bei einer Laufzeit von 24 Monaten Lohnerhöhungen von insgesamt sechs Prozent in Aussicht gestellt, aufgeteilt auf jeweils zwei Erhöhungen um jeweils drei Prozent im Jahr 2024 und 2025. »Der Nachfrageeinbruch im Wohnungsbau schwächt die Baukonjunktur insgesamt«, hatten die Kapitalverbände im März mitgeteilt. Das Angebot entspreche »den möglichen Verteilungsspielräumen« der Betriebe und trage »der wirtschaftlichen Situation der Bausparten Rechnung«, hatte Bau-Verhandlungsführer und ZDB-Vizevorstand Uwe Nostiz erklärt. Die Vorstellungen der IG BAU seien »aufgrund der Datenlage nicht nachvollziehbar«, hatte die Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie Jutta Beeke erklärt.

»Die Arbeitgeber heulen vom Feinsten und verdienen sich dumm und dusselig«, kommentierte Carsten Burkhardt gegenüber jW. Während es in der Sparte der Ein- und Zweifamilienhäuser tatsächlich krisele, »laufen die anderen Bereiche der Branche wie geschnitten Brot«. Die Beschäftigten dort kämen entgegen den Ausführungen der Bauindustrie kaum hinterher, ärgerte sich der IG BAU-Vorstand: »Die Kolleginnen und Kollegen schieben Überstunden und arbeiten Samstage. Da wollen wir nicht nur ein paar Krümel und eine Micky-Maus-Lohnerhöhung, sondern ein richtiges Stück vom Kuchen.« Die Forderungen der Gewerkschaft seien sowohl realistisch als auch gerecht.

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