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Aus: Ausgabe vom 28.02.2024, Seite 15 / Antifaschismus
Auto als Waffe

Gericht verwirft Notwehr

Das Auto als Waffe: AfD-Funktionär wegen Gewaltdelikt in Köln nun vorbestraft
Von Bernhard Krebs, Köln
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Mittlerweile erreichen Anti-AfD-Demonstrationen deutlich größere Ausmaße als zum Tatzeitpunkt (Köln, 21.1.2024)

Nach einer AfD-Veranstaltung in Köln im Frühjahr 2019 hatte der AfD-Jungfunktionär Felix Alexander Cassel einen Gegendemonstranten mit dem Auto angefahren. Am Freitag verurteilte das Kölner Landgericht Cassel wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung sowie Unfallflucht. Mit der Entscheidung bestätigte das Landgericht in der Berufungsinstanz ein Urteil des Kölner Amtsgerichts von 2021. Damit bleibt es für den aktuellen Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation »Junge Alternative« (JA) in Nordrhein-Westfalen bei einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung.

Das vom Amtsgericht zunächst auf 250 Euro festgesetzte Schmerzensgeld verdoppelte das Landgericht auf 500 Euro. Darüber hinaus muss Cassel 1.000 Euro an ein Kinderhospiz überweisen. Die vom Angeklagten »geschilderte Notwehrlage« habe sich im Lichte der Zeugenaussagen nicht bestätigt, sagte Landgerichtssprecher Hans Logemann am Montag auf jW-Nachfrage. »Insbesondere seien vom geschädigten Nebenkläger keine Bedrohungen ausgegangen, die das Vorgehen des Angeklagten hätten rechtfertigen können«, sagte Logemann.

Im Anschluss an einen sogenannten Bürgerdialog der AfD im migrantisch geprägten Kölner Stadtteil Kalk im April 2019 hatte Cassel an einer Kreuzung den Nebenkläger mit rund zehn Kilometern pro Stunde angefahren und so auf die Motorhaube seines Mietwagens gehoben. Der Nebenkläger wurde nur leicht verletzt. Cassel entfernte sich anschließend mit Vollgas vom Ort der Kollision.

In AfD-Manier hatte Cassel sich im Prozess als das eigentliche Opfer darzustellen versucht: Der Nebenkläger und fünf bis sechs weitere Personen hätten ihn als Teilnehmer der AfD-Veranstaltung erkannt und bedroht, woraufhin er nur zu flüchten versucht habe. »Wir sind zufrieden mit dem Urteil, insbesondere weil das Gericht die von Herrn Cassel massiv betriebene Täter-Opfer-Umkehr durchschaut hat«, sagte Nebenklageanwalt Eberhard Reinecke am Montag im Gespräch mit jW. Der angebliche »Mut zur Wahrheit«, den sich die AfD anmaße, gehe ihrem Jungfunktionär Cassel jedenfalls vollends ab.

In einer ersten Berufung im März 2022 hatte das Landgericht das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und Cassel noch wegen angeblicher Notwehr freigesprochen. Das Kölner Oberlandesgericht hatte das Urteil jedoch kassiert und den Fall zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen.

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