Aus: Ausgabe vom 30.06.2023, Seite 2 / Inland
Hinweis
In der jW vom 29. Juni heißt es im Artikel »Kündigung bleibt unzulässig« von Tom Wills, die Journalistin Farah Maraqa habe die Texte, an denen die Deutsche Welle Anstoß nahm, für das jordanische Medium Roya verfasst. Das ist unzutreffend. Tatsächlich hatte Maraqa die
betreffenden Beiträge für das Onlineportal Raialyoum verfasst. Im selben Artikel heißt es zudem, Maraqas Verteidiger habe eine Stellungnahme des israelischen Historikers Moshe Zuckermann im Prozess gegen Maraqa verwendet. Das ist nicht korrekt. Tatsächlich lag dem Anwalt das Dokument vor, wurde von diesem jedoch nicht in das Verfahren eingebracht. Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen. (jW)
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