Gericht stärkt Frauen bei Lohnungleichheit
Erfurt. Deutschlands höchste Arbeitsrichter haben die Position von Frauen im Streit um die gleiche Bezahlung wie die von Männern verbessert. Das Bundesarbeitsgericht entschied am Donnerstag in Erfurt in einem Fall aus Sachsen, dass Unternehmen Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen können. Es sprach einer Dresdnerin, die im Vertrieb einer sächsischen Metallfirma arbeitete, eine Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro und eine Entschädigung zu. Unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher Tätigkeit begründe die Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts, sagte die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing. Diese Vermutung könnte nicht mit dem Argument widerlegt werden, der Mann habe besser verhandelt oder sei perspektivisch für einen Leitungsjob vorgesehen. (dpa/jW)
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