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Aus: Ausgabe vom 21.05.2015, Seite 5 / Inland

Speerwurf kein Arbeitsunfall

Düsseldorf. Nach dem Tod eines Speerwurfkampfrichters in Düsseldorf ist dessen Witwe mit einer Klage auf Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung gescheitert. Der Tod des 74Jährigen bei einem Leichtathletikmeeting im August 2012 sei kein Arbeitsunfall gewesen, entschied das Düsseldorfer Sozialgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten, nicht rechtskräftigen Urteil (Az. S 1 U 163/13). Der Kampfrichter war während des Wettkampfes von einem Speer tödlich getroffen worden. Das Sozialgericht verwies darauf, dass es dem Kampfrichter freigestanden habe, an bestimmten Wettkämpfen teilzunehmen oder nicht. (AFP/jW)

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