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Aus: Ausgabe vom 26.01.2012, Seite 4 / Inland

Zugang zu Hartz IV erleichtert

Kassel. Migranten aus EU-Staaten können Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, auch wenn sie in Deutschland noch nie gearbeitet haben. Das entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht und gab damit einer in Berlin lebenden Frau aus Polen recht. Das Jobcenter hatte der jungen Frau das Arbeitslosengeld II verweigert, weil sie sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalte. Weil die Klägerin bereits als Kind mit ihren Eltern eingereist sei, beruhe ihr Aufenthaltsrecht noch auf dem Familienzuzug, urteilten die Kasseler Bundesrichter. Damit stehe ihr bei Bedürftigkeit auch staatliche Unterstützung zu.

(dapd/jW)