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Aus: Ausgabe vom 03.07.2010, Seite 4 / Inland

Auflagen für öffentliche Aufträge

Berlin. Die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge wird in Berlin künftig an eine Mindestentlohnung von 7,50 Euro, an ökologische Kriterien und die »Einhaltung menschenwürdiger Bedingungen bei der Produktion« geknüpft. Eine entsprechende Gesetzesvorlage des Senats von SPD und Linkspartei hat das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, wie der Tagesspiegel am Freitag berichtete. Die beauftragten Firmen müssen sich schriftlich verpflichten, die neuen Normen einzuhalten, die auch für Betriebe gelten, die von Generalauftragnehmern eingesetzt werden.

(jW)

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