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Aus: Ausgabe vom 14.11.2009, Seite 13 / Feuilleton

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Das Greifswalder Verwaltungsgericht hat die Klage eines Künstler gegen einen Hundesteuerbescheid abgelehnt. Seine Anträge seien religiöser Natur und widerlegten nicht die Rechtmäßigkeit der erhobenen Steuerbescheide des Amtes Uecker-Randow-Tal, hieß es zur Begründung. Der 59jährige muß nun sowohl die Steuerschulden als auch die Prozeßkosten tragen. Der Mann hatte sich geweigert, Hunde- und Grundsteuer zu entrichten. Er hatte sich darauf berufen, daß Gott der Schöpfer der Erde und der Tiere sei und somit als Urheber das alleinige Recht auf seine Werke habe. Von der zuständigen Behörde verlangte er einen schriftlichen Nachweis, daß Gott die Rechte an seinem Grundstück und den Tieren an das Amt abgetreten habe. (ddp/jW

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