Zitat des Tages vom 23.08.2013
Das Urteil (…) ist nicht zu beanstanden. Erstens wurde es von einem Militärtribunal einer demokratischen Nation verhängt. Zweitens wird die Verhältnismäßigkeit gegenüber vergleichbaren Fällen gewahrt. Und drittens hat der 25jährige Soldat (…) zugegeben, daß er sein Vaterland verraten hat.