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Aus: Ausgabe vom 27.10.2007, Seite 2 / Inland

Gericht: Schmerzensgeld bei Mobbing

Erfurt. Ein Beschäftigter, der von seinem Vorgesetzten gemobbt wird und erkrankt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und, soweit möglich, auch auf eine Versetzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor. Im vorliegenden Fall war ein Oberarzt vom Chefarzt gemobbt worden und daraufhin psychisch erkrankt. Die Erfurter Richter erklärten, die Klinik müsse das Schmerzensgeld zahlen, da der mobbende Chefarzt ihr »Erfüllungsgehilfe« sei.(AP/jW)