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Aus: Ausgabe vom 24.07.2007, Seite 5 / Inland

Heizkosten müssen voll erstattet werden

Düsseldorf. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Heizkosten, auch wenn sie ausnahmsweise in einer größeren Wohnung leben als eigentlich vorgesehen. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Krefeld dürfe nicht nur die Heizkosten für eine Regelwohnung anerkennen, entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Eine Trennung der Heiz- von den Unterkunftskosten sei nicht möglich. Zudem habe der Gesetzgeber bei unangemessenen Heizkosten keine Sanktionen vorgesehen. (Az: S 23 AS 119/06).

(AFP/jW)