4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 15.06.2007, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Bagatellstrafe für Puff-Schnorrer Uhl

Wolfsburg. Das Amtsgericht Wolfsburg hat den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl wegen seiner Verwicklung in die VW-Affäre zu einer Geldstrafe in Höhe von 39200 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß sich das frühere VW-Betriebsratsmitglied der Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen schuldig gemacht hat. Außerdem legten die Richter Uhl fünf falsche eidesstaatliche Erklärungen zur Last. Uhl hatte im Prozeß gestanden, mehrfach die Dienste von Prostituierten auf Kosten des VW-Konzerns in Anspruch genommen zu haben. (AFP/jW)

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