4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 15.06.2007, Seite 13 / Feuilleton

Opern-Geschäft

Die Enkel des Komponisten Richard Strauss müssen die Millionenerlöse aus dem »Rosenkavalier« und anderen Opern weiterhin mit den Nachfahren des Dichters Hugo von Hofmannsthal teilen. Das entschied das Landgericht München am Donnerstag. Der Komponist Strauss und der Dichter Hofmannsthal hatten zusammen acht Opern geschaffen. Weil die Schutzfrist für die Texte des 1929 verstorbenen Hofmanns­thal nach 70 Jahren abgelaufen ist, fallen seit 1999 nur noch Tantiemen für Strauss’ Musik an. Die Enkel von Strauss, der erst 1949 starb, behielten die Einnahmen deshalb für sich. Doch die beiden Künstler hatten sich in mehreren Verträgen darauf geeinigt, »daß Strauss die Rechte an den Opern wahrnimmt und den Textdichter von Hofmannsthal an den Erlösen beteiligt, und zwar so lange, wie Strauss selbst oder seine Rechtsnachfolger für die Aufführungen Tantiemen erhalten«, erklärten die Richter. Demnach endet die Zahlungspflicht erst dann, wenn auch Richard Strauss’ Erben für die Aufführungsrechte der Opern keine Tantiemen mehr erhalten – im Jahr 2019. Ein Teil der Beteiligungsansprüche sei zwar inzwischen verjährt. Aber allein für 2001 und 2002 hatten die Hofmannsthal-Erben 750000 Euro gefordert, wie ein Anwalt erklärte.

(AP/jW)

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