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Aus: Ausgabe vom 26.05.2007, Seite 4 / Inland

Karlsruhe bestätigt »Lauschangriff«

Karlsruhe. Die 2005 in Kraft getretene Neuregelung zur akustischen Überwachung von Wohnräumen bei der Strafverfolgung ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies mit einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen zurück. Im März 2004 hatte das Gericht weite Teile des 1998 eingeführten »Großen Lauschangriffs« für verfassungswidrig erklärt. (ddp/jW)