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Aus: Ausgabe vom 10.05.2007, Seite 4 / Inland

Kein Kindergeld für Geduldete

München. Ausländer mit Duldungsstatus haben keinen Anspruch auf Kindergeld, auch wenn sie seit längerer Zeit in der Bundesrepublik leben und erwerbstätig sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) wies in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil die entsprechende Klage eines fünffachen bosnischen Familienvaters ab. Der Imbißbetreiber hatte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes geltend gemacht, da Ausländer mit einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung laut Bundesverfassungsgericht Kindergeld beziehen könnten. (Aktenzeichen: BFH Urteil vom 15.03.07 III R 93/03). (AP/jW)