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Aus: Ausgabe vom 16.01.2007, Seite 4 / Inland

Sonderrechte für Nonnen

München. Muslimischen Lehrerinnen kann das Tragen von Kopftüchern an Schulen in Bayern weiterhin verboten werden. Die entsprechende Landesregelung sei nicht verfassungswidrig, entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag in München. Das Gericht wies damit die Klage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab. Sie sah in dem Kopftuchverbot eine Ungleichbehandlung, weil nach der gesetzlichen Regelung Nonnen weiterhin in ihrer jeweiligen Ordenstracht unterrichten dürfen. (AZ: Vf. 11-VII-05) (AFP/jW)