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Aus: Ausgabe vom 25.11.2006, Seite 3 / Schwerpunkt

»Kein öffentliches Interesse«

An dieser Stelle sollte ein Bericht über eine aktuelle juristische Auseinandersetzung eines hochrangigen Beamten gegen die junge Welt stehen. Allerdings wurde der jungen Welt per einstweiliger Verfügung eine Berichterstattung über die Auseinandersetzung generell, also völlig unabhängig vom Wahrheitsgehalt, verboten. Der Richter konnte kein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung erkennen. Der Prozeß findet am Donnerstag, den 7. Dezember 2006 um 12.00 Uhr vor dem Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17–21, 10589 Berlin im ersten Stock, Raum 143 statt.

Leserbriefe zu diesem Artikel:

  • Hans Voß: Botschaft Armes Deutschland, wie weit bist du gekommen, wenn ein deutscher Richter den Zeitungen und Zeitschriften schon vorschreiben darf, wann ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung zu best...

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