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Aus: Ausgabe vom 03.08.2006, Seite 9 / Inland

Flugsicherung: Zweifel an Privatisierungsgesetz

Osnabrück. Die vom Bundestag beschlossene Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) verstößt nach Auffassung des früheren Verfassungsrichters Hans Hugo Klein gegen das Grundgesetz. Klein sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung (Mittwochausgabe), laut Artikel 87d müsse der Bund die Luftsicherheit selbst verwalten. Dem Gesetzgeber werde dabei zwar freigestellt, ob er die Luftsicherung durch eine Behörde oder ein Unternehmen ausführen lasse. Allerdings sei die Übertragung an ein privates Unternehmen nur zulässig, solange dieses vom Staat kontrolliert werde. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz zur Privatisierung der DFS bisher nicht unterzeichnet.

(AFP/jW)

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