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Aus: Ausgabe vom 10.06.2006, Seite 5 / Inland

NPD darf doch in Gelsenkirchen marschieren

Karlsruhe/Gelsenkirchen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine für Samstag in Gelsenkirchen geplante Demonstration der NPD zugelassen. Wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mitteilte, wurde einem Eilantrag der Partei stattgegeben. Eine Begründung soll erst im Laufe der kommenden Woche nachgereicht werden. Die Kundgebung darf damit trotz der Fußball-Weltmeisterschaft stattfinden. Das oberste Gericht kippte damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das das polizeiliche Verbot für die Demonstration bestätigt hatte. Es sind drei Gegenkundgebungen geplant, zu denen mehrere tausend Teilnehmer erwartet werden.

(ddp/jW)