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Aus: Ausgabe vom 09.06.2006, Seite 4 / Inland

Kondom-Kosten Teil des Regelsatzes

Mannheim. Ein Bezieher von Sozialhilfe hat keinen Anspruch auf extra Geld für Kondome: Im Regelsatz seien Ausgaben für Verhütungsmittel enthalten, urteilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Ein Mann hatte verlangt, daß das Sozialamt ihm jeden Monat 10,23 Euro für Kondome bezahlt, weil er einen »erhöhten Bedarf« habe. Kondome zählen nach Angaben eines Gerichtsprechers zu den Kosten der Lebenshaltung und diese müßten mit dem Regelsatz bestritten werden.

(AP/jW)

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