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Aus: Ausgabe vom 23.05.2006, Seite 15 / Inland

Gegendarstellung

In der jungen Welt vom 16.5.2006 wird unter dem Titel »CGB: Keine Abgrenzung nach rechts?« über meinen Mandanten behauptet: »Überraschender ist hingegen, daß zwischen dem ›Deutschen Handels- und Industrieangestelltenverband (DHV)‹, einer Untergliederung des CGB und den Republikanern personelle Überschneidungen bestanden und bestehen. Klaus Gröbig, der einst zum nationalilberalen Flügel der FDP gehörte, war längere Zeit der Vorsitzende des Landesverbandes Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern des DHV und zugleich bekennendes Mitglied der rechtsextremen Partei.«

Dies ist falsch.

Mein Mandant war zu keiner Zeit Mitglied der »Republikaner«.

Rechtsanwalt Torsten Hippe.

Für Klaus Gröbig.

Herr Hippe hat recht.Die Redaktion