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Aus: Ausgabe vom 15.04.2006, Seite 6 / Ausland

Terrorverherrlichung als Straftatsbestand

London. In Großbritannien ist am Donnerstag ein Gesetz in Kraft getreten, das »terroristischer Publikationen« unter Strafe stellt. Das Unterhaus hatte dem Gesetz erst nach längerer Debatte im Februar zugestimmt. Menschenrechtsorganisationen wiesen darauf hin, daß sich nach den Bestimmungen des Gesetzes auch Antiapartheidaktivisten strafbar gemacht hätten. (AFP/jW)