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Aus: Ausgabe vom 13.04.2006, Seite 12 / Feuilleton

Gesetzesschaden

Die Urheberrechtsreform gefährdet den elektronischen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen. Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften erklärt in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 22. März, »insbesondere die geplante Neueinführung des Paragraphen 137l UrhG-E« für »problematisch«. Seine Umsetzung »würde die Akademien dazu zwingen, die Rechte an einer Veröffentlichung der eigenen, überwiegend aus Steuermitteln finanzierten Forschungsergebnisse von kommerziellen Verlagen zurückzukaufen, wenn sie diese im Internet publizieren möchten. Bei Hunderten Publikationen pro Jahr mit - im Falle von Wörterbüchern und Editionen – bis zu jeweils 40 beteiligten Wissenschaftlern wäre es für die Akademien praktisch unmöglich, alle Autoren binnen der vorgegebenen Jahresfrist zu kontaktieren, damit die Rechte zur digitalen Publikation nicht automatisch an die kommerziellen Verlage fallen. Der Auftrag der Forschungseinrichtungen, gewonnenes Wissen der Öffentlichkeit schnell und zuverlässig zu vermitteln, würde somit vereitelt.« (jW)

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