4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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28.01.2006 / Inland / Seite 5

Die Mörder sind noch unter uns

Massaker von SS-Männern in Italien und Griechenland blieben ungestraft. Konferenz in Berlin forderte Strafverfolgung der Täter und Entschädigung für die Opfer

Harald Mühle

Wenn einer ein fünfjähriges Kind an den Beinen packt und es so lange mit dem Kopf gegen eine Mauer schlägt, bis der Schädel zertrümmert ist, dann ist das im Sinne der Strafgesetze der Bundesrepublik Mord, weil die Tat damit das Mordmerkmal Grausamkeit erfüllt. Wenn dieser Mord allerdings am 12. August 1944 in dem italienischen Dorf Sant’Anna di Stazzema stattfand, dann finden deutsche Juristen immer wieder Kniffe, um nicht gegen die Mörder – deutsche SS-Angehörige –...

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