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Aus: Ausgabe vom 30.04.2024, Seite 7 / Ausland
Frankreich

»Verherrlichung des Terrorismus« allerorten

Frankreich: Strafen und Maulkörbe für öffentliche Solidarität mit Gaza
Von Hansgeorg Hermann
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Polizeieinsatz gegen die Antikriegsbesetzung der Universität Sciences Po in Paris am Freitag

Öffentlich gezeigte Solidarität mit den Menschen in Gaza kann in Frankreich seit einigen Wochen direkt ins Gefängnis führen. Das Risiko, von der Justiz vorgeladen, im Schnellverfahren verurteilt und festgesetzt zu werden, ist ins Absurde gewachsen. Betroffen sind inzwischen selbst Parlamentsabgeordnete, Gewerkschaftsführer und Spitzenkandidaten für die EU-Wahl. Auf der neuen politischen Tagesordnung: Verbot für palästinenserfreundliche Protestkundgebungen; Absage von Konferenzen, die das Gemetzel der israelischen Armee in Gaza zum Thema haben; strafrechtliche Ermittlungen gegen Politiker, die mit Kritik an der israelischen Regierung der »Verherrlichung des Terrorismus« verdächtigt und mundtot gemacht werden sollen. Die laizistische Republik schickt sich an, mit einem Maulkorb zu leben, den ihr der Präsident Emmanuel Macron und sein Innenminister Gérald Darmanin umgehängt haben.

Prominenteste Opfer der neuen juristischen Gangart waren in den vergangenen Tagen – wie sollte es anders sein – »linke« Politikerinnen und Sprecher der ehemals kommunistischen Gewerkschaft CGT. Zum Beispiel Mathilde Panot. Die Fraktionschefin der Partei La France insoumise (LFI) in der Nationalversammlung ist nach Ansicht der ermittelnden Behörden verantwortlich für ein Traktat, das den Anschlag der Hamas am 7. Oktober bewertete: »Die von der Hamas geführte bewaffnete Offensive palästinensischer Kräfte bewegt sich im Kontext der Intensivierung der israelischen Besatzungspolitik in Gaza, im Westjordanland und Ostjerusalem. Wir betrauern die israelischen und palästinensischen Toten.« Ein Text, der den strafrechtlichen Tatbestand »Verherrlichung des Terrorismus« erfüllt?

Eine aus dem Élysée-Palast und dem Innenministerium gesteuerte politische Schweinerei, »die den Genozid in Gaza decken soll«, vermutet vielmehr der dreifache Präsidentschaftskandidat und LFI-Gründer Jean-Luc Mélenchon. »Ein in unserer Demokratie beispielloser Vorgang«, zürnte der Linkspolitiker in der vergangenen Woche. Betroffen sei ja nicht nur die als lautstark und furchtlos bekannte Fraktionsführerin Panot, sondern auch die Parteifreundin Rima Hassan, die auf Platz sieben der LFI-Liste für die EU-Wahl am 9. Juni steht. Auch sie wurde vorgeladen, sich an diesem Dienstag »frei« (»librement«) zum Vorwurf der »Terrorismusverherrlichung« zu äußern. Die Rechtsanwältin mit palästinensischen Wurzeln hatte sich im Internet wohl allzu deutlich im Sinne der Opfer des Gazakriegs erklärt – die »Kriminalisierung von Meinung« wirft ihr Rechtsbeistand Vincent Brengarth der Justiz und Innenminister Darmanin vor.

»Verantwortlich« für »Verherrlichung« und im Schnellverfahren bereits zu einem Jahr Gefängnis mit Bewährung verurteilt wurde am 19. April der Sekretär der CGT-Sektion »Nord«, Jean-Paul Delescaut. Aus seinem Büro in Lille stammt der angeblich »terroristische« Kommentar zum 7. Oktober: »Die Schrecken der illegalen (israelischen) Besatzung haben sich aufgestaut. Seit Sonnabend erleben sie die Antwort, die sie provoziert haben.« Das Urteil riskiere freilich, in zweiter Instanz kassiert zu werden, glaubten – oder hofften – die Kommentatoren der Pariser Tageszeitung Libération. Der Richterspruch sei das Gegenteil dessen, was bereits im Jahr 1881 im Gesetz zur Pressefreiheit formuliert wurde.

Das Urteil gegen Delescaut, die Vorladungen Panots und Hassans, die verschiedenen Versammlungs- und Kundgebungsverbote sind möglich geworden, weil 2014 unter der Präsidentschaft François Hollandes eine sozialdemokratische Mehrheit im Verbund mit der bürgerlichen Rechten ein Gesetz durchwinkte, das angeblichen »Apologeten des Terrorismus« das Handwerk legen sollte. Strafmaß: bis zu fünf Jahre Knast und 75.000 Euro Geldstrafe. Eine Regelung – befürchten inzwischen französische Medien –, die mindestens die Hälfte der Bevölkerung unter Generalverdacht stellt.

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