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Aus: Ausgabe vom 06.12.2023, Seite 11 / Feuilleton
Kulturerbe

Geruch der Nation

Stadtmenschen in Frankreich, die aufs Land umziehen und sich dort von krähenden Hähnen oder stinkenden Misthaufen gestört fühlen, können dagegen künftig nicht mehr leicht vor Gericht ziehen. Das Parlament in Paris hat am Montag abend ein Gesetz verabschiedet, das Landwirte und andere Betriebe bei der Ausübung ihrer ureigenen Aktivitäten schützt, solange diese rechtmäßig sind. Wer neu aufs Land umzieht, kann also nicht gegen seine Nachbarn klagen, weil ihn muhende Kühe, knatternde Traktoren oder die nächtliche Arbeit in der Bäckerei im Erdgeschoss stören. Zu Hunderten beschäftigen Nachbarschaftsstreits um Tiergeräusche und Gerüche in Frankreich die Gerichte. Im Umweltgesetzbuch steht bereits seit 2021, dass die Geräusche und Gerüche, die Naturgebiete charakterisieren, Teil des gemeinsamen Erbes der Nation sind.(dpa/jW)

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