Wahlgesetz war zulässig
Urteil bestätigt Rechtsgrundlage des Bundestags
Karlsruhe hat die nächste Krise im Regierungsviertel abgewendet: Das 2020 geänderte Wahlrecht, auf dessen Grundlage der aktuelle Bundestag gewählt worden war, ist verfassungsrechtlich zulässig. Das hat das oberste deutsche Gericht entschieden, wie es am Mittwoch mitteilte. Damit sind die Parteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die noch aus der Opposition heraus eine Normenkontrollklage angestrengt hatten, mit ihrem Vorhaben gescheitert.
Die Änderungen im ...
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