Die fliegende Bulette
René LauWie die meisten Strafverteidiger fremdele auch ich immer wieder mal mit einzelnen Gesetzestatbeständen. Sie sind zu schwammig formuliert, zu weit auslegbar, kaum verständlich, schwer nachzuvollziehen. Gerade im Strafrecht findet man sie immer häufiger, der Paragraph 114 Strafgesetzbuch gehört unbedingt dazu. Danach soll bestraft werden, wer z. B. Polizeibeamte tätlich angreift. Eine Regelung, die 2017 auf Druck der Polizeigewerkschaften durch die damalige große Koal...
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