Aus: Ausgabe vom 16.12.2022, Seite 4 / Inland
Kohl-Witwe scheitert mit Verfassungsklage
Karlsruhe. Die Witwe des langjährigen Bundeskanzlers Helmut Kohl hat keinen Anspruch auf eine kurz vor dessen Tod zugesprochene Entschädigung wegen verletzter Persönlichkeitsrechte von einer Million Euro. Eine Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen entsprechende Gerichtsurteile blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Zahlen sollten Autor und Verlag des Buches »Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle«, das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne Einverständnis des Politikers verfasst hatte. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Rückenwind für Rassisten
vom 16.12.2022 -
Berlin kann sich Enteignung leisten
vom 16.12.2022 -
Etappensieg vor Kadi
vom 16.12.2022 -
Mit uns kein Verstecken
vom 16.12.2022 -
»Sie waren traurig, dass ihre Botschaften kein Gehör finden«
vom 16.12.2022 -
»Wir sehen doch, wie eng beides zusammenhängt«
vom 16.12.2022