AfD-Richterin kann weiter Recht sprechen
Berlin. Der Berliner Senat darf die Richterin und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann nicht in den Ruhestand versetzen. Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt wies am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz zurück. Die 58jährige ist AfD-Mitglied und saß von 2017 bis 2021 für die Partei im Bundestag. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament kehrte sie als Zivilrichterin am Landgericht in den Justizdienst zurück. Eine Versetzung ist laut Richtergesetz nur möglich, »um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden«. Dies liege hier nicht vor, sagte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier. Malsack-Winkemanns Redebeiträge im Parlament dürfen demnach nicht rechtlich verwertet werden. Artikel 46 des Grundgesetzes, wonach Abgeordnete für ihre Äußerungen im Bundestag nicht verfolgt oder zur Verantwortung gezogen werden dürfen, verhindere dies. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist möglich. (AFP/jW)
Mehr aus: Antifaschismus
-
Geschändet und vergessen
vom 19.10.2022 -
Ein mildes Urteil zuviel
vom 19.10.2022