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Aus: Ausgabe vom 08.10.2021, Seite 2 / Inland

Mietervereine dürfen Verbandsklagen führen

Münster. Die mehr als 300 Mietervereine in Deutschland sind nach einem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen berechtigt, sogenannte Verbandsklagen zu führen. Damit hat das OVG eine Entscheidung aus der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln bestätigt und einem Mieterverein aus Regensburg recht gegeben, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Bundesamt für Justiz in Bonn hatte bislang den Eintrag in dort bundesweit geführte Listen mit Verweis auf die derzeitige Verwaltungspraxis abgelehnt. (dpa/jW)