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Aus: Ausgabe vom 18.08.2021, Seite 4 / Inland

Dritte Verhandlung zu Parteienfinanzierung

Karlsruhe. Zum dritten Mal hat das Bundesverfassungsgericht einen Termin für die Verhandlung über Oppositionsklagen gegen die Aufstockung staatlicher Parteienfinanzierung bestimmt. Wie die Kammer am Dienstag mitteilte, soll diese nun am 12. und 13. Oktober in einer großen Veranstaltungshalle in Karlsruhe stattfinden. Zuvor bestimmte Verhandlungstage waren wegen der Coronapandemie abgesagt worden. Der Bundestag hatte die Aufstockung im Juni 2018 beschlossen, 216 Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP stellten darauf einen Normenkontrollantrag, die AfD strebte parallel eine Organklage an. (dpa/jW)