Aus: Ausgabe vom 15.01.2021, Seite 2 / Ausland
Abschiebung: Niederlande verstoßen gegen EU-Recht
Luxemburg. Die Niederlande verstoßen mit ihrem Vorgehen bei Abschiebeentscheidungen gegenüber unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Es sei unzulässig, weil der Betroffene über 15 Jahre alt sei, nicht zu prüfen, ob im »Rückführungsstaat« eine geeignete Aufnahmemöglichkeit vorhanden sei, befanden die EuGH-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist der Fall eines unbegleiteten Minderjährigen, dessen Antrag auf befristete Aufenthaltserlaubnis im Alter von 15 Jahren und vier Monaten abgelehnt wurde. Der Betroffene klagte dagegen, da er nicht wisse, wo seine Eltern wohnten. (dpa/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Doppelaufgabe für US-Senat
vom 15.01.2021 -
Gegen Polizeigewalt
vom 15.01.2021 -
Ankara erhöht den Druck
vom 15.01.2021 -
Manöver gegen Conte
vom 15.01.2021 -
Zeichen stehen auf Widerstand
vom 15.01.2021 -
Situation entschärft
vom 15.01.2021 -
Libanon am Boden
vom 15.01.2021