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Aus: Ausgabe vom 28.11.2020, Seite 4 / Inland

Wahlrechtsnovelle ist Fall für Karlsruhe

Berlin. Die Änderung des Bundestagswahlrechts durch CDU/CSU und SPD wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. FDP, Grüne und Linke wollen dagegen eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beantragen. Das kündigten sie am Freitag in Berlin an. Das neue Wahlrecht weise so schwere Mängel auf, dass die Verfassung verletzt werde, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, zur Begründung. Mit der abstrakten Normenkontrolle können sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. (dpa/jW)

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