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Aus: Ausgabe vom 31.08.2020, Seite 11 / Feuilleton
Wahlkampf

Hallelujah

Die Nachlassverwaltung des kanadischen Musikers Leonard Cohen (1934–2016) prüft wegen der Verwendung seines Songs »Hallelujah« ein rechtliches Vorgehen gegen die Organisatoren des Parteitags der US-Republikaner, wie US-Medien am Samstag berichteten. Eine Anfrage der Organisatoren zur Nutzung des Liedes sei zuvor ausdrücklich abgelehnt worden. Dass Coverversionen des Songs am Abschlussabend des Parteitags nach der Rede von US-Präsident Donald Trump trotzdem benutzt worden seien, habe die Nachlassverwaltung »überrascht und entsetzt«, sagte deren Anwältin Michelle Rice. (dpa/jW)

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