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Aus: Ausgabe vom 22.04.2020, Seite 2 / Inland

Auf 3.025 Seiten NSU-Urteil begründet

München. 93 Wochen nach dem Richterspruch im Münchner NSU-Prozess gegen die zu lebenslanger Haft verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag seine schriftliche Urteilsbegründung abgegeben. Sie umfasst 3.025 Seiten, wie das Gericht mitteilte. Das OLG hat damit die Frist gewahrt, in der nach dem gut fünfjährigen Verfahren die schriftliche Begründung »zu den Akten gebracht« werden musste. Nach Zustellung der Urteilsgründe haben die Prozessbeteiligten, die Revision eingelegt haben, einen Monat Zeit, um diese zu begründen. Dann muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die OLG-Entscheidung überprüfen. (dpa/jW)

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