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Aus: Ausgabe vom 28.04.2018, Seite 2 / Inland

BRD-weite Stadionverbote sind zulässig

Karlsruhe. Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Sie könnten auch ohne Nachweis einer Straftat verhängt werden, wenn es eine »auf Tatsachen gründende Besorgnis« gebe, »dass die Betroffenen künftig Störungen verursachen werden«, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde eines Fans des FC Bayern München als unbegründet zurückgewiesen. Für das Verhängen eines Verbots verlangte das Gericht aber, dass die Betroffenen angehört werden müssten. Auf Verlangen sei ihnen zudem eine Begründung mitzuteilen. (AFP/jW)