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Aus: Ausgabe vom 20.02.2018, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Gleichstellungsgesetz in Schweiz kaum verbessert

Bern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat am vergangenen Freitag kritisiert, dass es bei einer anstehenden Änderung des Gleichstellungsgesetzes nur wenige Verbesserungen bei der Durchsetzung von Lohngleichheit geben wird. Der von der Regierung erarbeiteten Vorlage einer Revision seien vom Ständerat – der kleineren Kammer des Schweizer Parlaments – »weitere Zähne gezogen« worden. Eine Lohnanalysepflicht, die von Unternehmen fordert, ihre Entgelte auf Ungleichbehandlungen zwischen Mann und Frau zu überprüfen, soll demnach nur noch für Betriebe mit mehr als hundert Beschäftigten gelten. Im Vorschlag der Regierung war die Grenze bei 50 Beschäftigten angesetzt. Nach Angaben des SGB bedeute die Änderung, dass weniger als ein Prozent der Betriebe Überprüfungen vornehmen müssen. (jW)

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