G-20-Verfahren eingestellt
Hamburg. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat ihre Ermittlungen gegen einen Anwalt eingestellt, der das Autonomenzentrum »Rote Flora« öffentlich vertritt, wie die Behörde am Montag mitteilte. Dem Juristen Andreas Beuth war die öffentliche Billigung von Straftaten vorgeworfen worden. Gegenüber dem NDR-Fernsehen hatte Beuth im Juli 2017 gesagt, er als Sprecher der Autonomen habe gewisse Sympathien für »solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel, wo wir wohnen«. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das Verfahren aber einzustellen. Beuth habe sich in dem Interview von realen Ausschreitungen und Plünderungen distanziert. Allgemeine »Sympathie« auszudrücken sei so nicht strafbar. Ebenfalls eingestellt worden seien die Ermittlungen gegen die Organisatoren der »Welcome to Hell«-Demonstration am Vorabend des ersten Gipfeltags. (AFP/jW)
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