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Aus: Ausgabe vom 17.03.2017, Seite 4 / Inland

Unternehmen sollen Fluggastdaten speichern

Berlin. Die Bundesregierung hat eine Verpflichtung zur Speicherung von Fluggastdaten beschlossen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg brachte. Er dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Frühjahr. Diese verpflichtet Fluggesellschaften, den 28 EU-Ländern ihre Passagierdatensätze – etwa Namen, Kreditkartennummern oder Essenswünsche (!) – zu überlassen. Die Sicherheitsbehörden könnten diese dann überprüfen und austauschen. (dpa/jW)