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Aus: Ausgabe vom 09.02.2017, Seite 1 / Inland

Hartz IV: Sanktionen haben weitreichende Folgen

Nürnberg. Das Forschungsinstitut der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit hat Bund und Ländern die Abschaffung der verschärften Strafen für unter 25 Jahre alte Hartz-IV-Bezieher empfohlen. Die derzeit geltenden – gegenüber denen für ältere Bezieher von Arbeitslosengeld II deutlich schärferen – Sanktionen zeigten gemischte Ergebnisse, teilte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Mittwoch mit. Es steige zwar die Arbeitsaufnahme als Folge von Sanktionen an. Gleichzeitig zögen sich jedoch auch viele unter 25jährige ganz aus dem Arbeitsmarkt zurück. Für Menschen dieser Altersgruppe, die »Grundsicherung« erhalten, gelten bei Versäumnissen strengere Strafen als bei älteren: Schon bei der ersten Ablehnung eines »zumutbaren Jobs« können die Leistungen, die per Definition das Existenzminimum darstellen, erheblich reduziert werden. (AFP/jW)