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Aus: Ausgabe vom 14.12.2016, Seite 4 / Inland

Facebook: Betriebsrat hat Mitspracherecht

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat Betriebsräten bei der Gestaltung des firmeneigenen Facebook-Auftritts ein Mitspracherecht eingeräumt. Könnten auf der Seite Nutzer auch Kommentare über Mitarbeiter des Unternehmens abgeben, müsse der Betriebsrat dieser Posting-Funktion zustimmen, entschieden die obersten Arbeitsrichter am Dienstag in Erfurt. Es war das erste höchstrichterliche Urteil zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates in Bezug auf sogenannte soziale Netzwerke. Die Klage hatte der Konzernbetriebsrat eines Blutspendedienstes in Nordrhein-Westfalen eingereicht. (dpa/jW)