4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 12.11.2016, Seite 5 / Inland

Mindestlohn: Kaum Ausnahmen

Nürnberg. Nur selten nutzen Langzeitarbeitslose einer Studie zufolge die Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn. Weniger als zwei Prozent von 5.450 befragten Langzeitarbeitslosen, die eine Stelle gefunden hatten, gaben an, eine Bescheinigung für eine Ausnahme beantragt zu haben. Das ergab eine am Freitag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Mit der Einführung des Mindestlohns wurde befürchtet, die ohnehin schwierige Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt werde erschwert. Daher können Arbeitgeber Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung weniger als 8,50 Euro zahlen. (dpa/jW)