4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 21.10.2016, Seite 5 / Inland

Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

Hamburg. Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt nach einer Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung. In dem Verfahren hatte ein entlassener Fahrer eines Patiententransportunternehmens gegen seine Entlassung geklagt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Ausgangspunkt der Kündigung war Ende 2015 ein Streit des Mannes mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens. Nach der Auseinandersetzung soll der Fahrer seinen ausgestreckten Arm zum Hitlergruß gehoben und seinen Kontrahenten mit den Worten »Du bist ein Heil, du Nazi!« beleidigt haben. Das Unternehmen hatte dem Mann daraufhin mit sofortiger Wirkung gekündigt (Aktenzeichen: 12 Ca 348/15). (dpa/jW)