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Aus: Ausgabe vom 10.08.2016, Seite 2 / Inland

Kein Vermietungsverbot für Zweitwohnungen

Berlin. Zweitwohnungen in Berlin dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssen die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht am Dienstag. Es gab damit drei Eigentümern recht. Sie hatten geklagt, weil ihnen Bezirksämter die Erlaubnis verweigert hatten. Angesichts des knappen Wohnraums in der Hauptstadt dürfen Wohnungen nach dem sogenannten Zweckentfremdungsverbot seit Mai nicht mehr gewerblich als Ferienwohnungen angeboten werden. Wer dennoch ohne besondere Genehmigung vermietet, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld. (dpa/jW)