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Aus: Ausgabe vom 25.07.2016, Seite 5 / Inland

Onlinehändler müssen Elektroschrott annehmen

Berlin. Für ausgediente Elektrogeräte gibt es von Montag an eine weitere Rückgabemöglichkeit. Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern können dann auch zu Onlinehändlern geschickt werden, die sie unentgeltlich entsorgen müssen. Damit greift nach einer Übergangsfrist ebenfalls für Internetanbieter mit einer Lagerfläche von 400 Quadratmetern an ein Gesetz, das für mehr Recycling sorgen soll. Für den stationären Handel gilt die Rücknahmepflicht schon seit vergangenem Herbst. Die Verkäufer müssen die Kleingeräte unabhängig davon annehmen, ob der Kunde bei ihnen etwas erwirbt. Der Handel hatte die Regelung kritisiert und vor Nachteilen gewarnt, die bei einigen Unternehmen die Existenz bedrohen könnten. (dpa/jW)