4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 22.06.2016, Seite 4 / Inland

Loveparade-Unglück: Neues Gutachten

Duisburg. Im Verfahren um die Duisburger Loveparade-Katastrophe will die Staatsanwaltschaft ein weiteres Gutachten einholen. »Dadurch wird sichergestellt, dass der Weg der notwendigen juristischen Aufarbeitung der Loveparade-Tragödie in einer öffentlichen Hauptverhandlung so schnell wie möglich beschritten werden kann«, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Dienstag mit.

Bei dem Technofestival vor sechs Jahren waren 21 Menschen ums Leben gekommen und Hunderte verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und der Veranstaltungsfirma Lopavent erhoben. Das Duisburger Landgericht hatte diese Anklage Anfang April jedoch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. (dpa/jW)

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